02.03.2009 |
Ab dem 1. September 1996 ist die Sonderwirtschaftszone Suwałki (in drei Städten: Suwałki, Ełk, Gołdap) tätig, ein ausgesondertes Gebiet, auf dem gewerbliche Tätigkeit unter besonderen Präferenzen geführt wird. Das Hauptziel der Gründung der Wirtschaftszone war die Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung in der nord-östlichen Region Polens auf der Basis der dort bereits vorhandenen Bestände und der Initiative von Investoren, die sich für die gewerbliche Tätigkeit auf diesem Gebiet entscheiden.
Die Unterzone der Sonderwirtschaftszone Suwałki in Ełk umfasst 107 ha in der industriellen Zone der Stadt, und ist zwischen der Ringstraße (ul. Przemysłowa) nördlich und der Eisenbahnstrecke in der Nähe des städtischen Heizkraftwerkes südlich lokalisiert. Das Gebiet der Unterzone ist vollständig mit technischer Infrastruktur und Asphaltwegen ausgestattet.
Von 1997 bis Ende 2002 haben 26 Investoren die Produktion begonnen. Ca. 1200 Personen wurden in den im Rahmen der Wirtschaftszone tätigen Betrieben beschäftigt. 12 weitere Investoren, die bereits die Genehmigung zur gewerblichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Zone erworben haben, werden die Produktion bald aufnehmen. Es werden Gespräche mit weiteren Unternehmern geführt, welche an der Erlangung der Genehmigung zur gewerblichen Tätigkeit unter präferenziellen, mit den Vorschriften der Europäischen Union übereinstimmenden Bedingungen interessiert sind. Die Möglichkeit der Rückerstattung von bis zu 65% der Investitionsaufwands wirkt anlockend. Der Verwalter der Wirtschaftszone hat noch freie Gründstücke verschiedener Flächengröße zum Bau neuer Produktionsbetriebe anzubieten.
Die Genehmigung zur gewerblichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Sonder-wirtschaftszone Suwałki berechtigt zum Anspruch auf die öffentliche Hilfe, die als regionale Hilfe im Sinne des Gesetzes vom 30. Juni 2000 über die Zulässigkeitsbedingungen und Aufsicht über die öffentliche Hilfe für Gewerbetreibende zu verstehen ist (Gesetzblatt Nr. 60, Abs. 704 mit Änderungen).
Eine Form der öffentlichen Hilfe ist die Befreiung von der Körperschaftssteuer. Die Befreiung liegt im Falle der Realisierung einer neuen Investition oder Schaffung neuer Arbeitsplätze in der bereits vorhandenen Investition vor. Minimaler Wert des Investitions-aufwandes beträgt 100 Tsd. Euro.
Der Intensitätsindex der Hilfe, d.h. das Verhältnis des Hilfebetrages zum Investitions-aufwand, wurde in der Verordnung des Ministerrates vom 20.02.2001 über Regionalhilfe für Unternehmer festgelegt (Gesetzblatt Nr. 28, Abs. 306). Der Index auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone Suwałki beträgt 50%. Im Sinne der erwähnten Verordnung wird die maximale Intensität der Hilfe, die einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen geleistet wird, um 15 Prozentpunkte erhöht (kleine und mittelständische Unternehmen werden in Art. 54 - Art. 56 des Gesetzes vom 19.11.1999 über Gewerbetätigkeit definiert, Gesetzblatt Nr. 101, Abs. 1178 mit Änderungen).
Die Grundsätze der Bestimmung der Steuerbefreiungshöhe wurden in der Verordnung des Ministerrates vom 25.06.1996 in Sachen Einrichtung der Sonderwirtschaftszone Suwałki (Gesetzblatt Nr. 93, Abs. 421 mit Änderungen) festgelegt.
Weitere Informationen zu Investierungsmöglichkeiten sind im Büro der Unterzone Ełk zu erhalten:
19 - 300 Ełk, ul. Mickiewicza 15
tel. (087) 610-62-72, (087) 621-30-14
fax (087) 610-33-53
e-mail: elk@ssse.com.pl
oder auf der Internetseite: www.ssse.com.pl
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